Allgemeine Geschäftsbedingungen des IBAW
Stand Januar 2023
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle über die Webseite ibaw.ch, die Website klubschule.ch (nur IBAW gekennzeichnete Produkte), telefonisch, per E-Mail oder am Schalter eines IBAW-Centers der Miduca AG, Vulkanplatz 8, 8048 Zürich (nachfolgend „IBAW“) getätigten Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge.
2. Seminar- und Studiengangorganisation
Aus organisatorischen Gründen behält sich das IBAW vor, Seminare oder Studiengänge zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder bei prozentualer Rückerstattung der Teilnahmegebühr zu kürzen. Fallen Dozierende aus, kann das IBAW einen Wechsel der Dozierenden vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Das IBAW behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann, z.B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe.
3. Seminar- und Studiengangplätze sowie Durchführung
Um die Seminare bzw. Studiengänge unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt das IBAW jeweils eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst werden kann. Die Seminar- / Studiengangplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird das Seminar bzw. der Studiengang in der Regel nicht durchgeführt und die Teilnahmegebühr erlassen bzw. zurückerstattet. Das IBAW behält sich weiter vor, aufgrund anderer, vom IBAW nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Seminare bzw. Studiengänge abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Seminars oder Studiengangs, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Seminars oder Studiengangs kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das IBAW das Seminar oder den Studiengang unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch die Teilnahmegebühr entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert.
4. Seminar- bzw. Studiengangausschluss
Das IBAW behält sich vor, Teilnehmende aus einem Seminar bzw. Studiengang auszuschliessen. In folgenden Fällen ist die ganze Teilnahmegebühr geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass der Teilnahmegebühr: Ausschluss aufgrund Nichtbezahlung der Teilnahmegebühr sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).
5. An- und Abmeldungen, Umbuchungen, Zahlung der Teilnahmegebühr
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen der Teilnahmegebühr gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung zu einem Seminar bzw. Studiengang erhält der Teilnehmende vom IBAW eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen.
Der Teilnehmende hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.
Das IBAW benutzt für den Rechnungs- und Unterlagenversand den vom Teilnehmenden gewünschten Korrespondenzweg. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Teilnehmenden, diesen regelmässig zu prüfen und das IBAW über Änderungen zu informieren.
Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Seminar bzw. Studiengang und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das IBAW die Teilnahmegebühr gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.
Bei Seminaren bzw. Studiengängen bis CHF 1‘100:
Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn wird das IBAW die Teilnahmegebühr erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Die Abmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn, ist die gesamte Teilnahmegebühr geschuldet.
Bei Seminaren bzw. Studiengängen über CHF 1‘100:
In diesem Fall braucht das IBAW eine Kursabmeldung per Briefpost (als Eingangsdatum gilt der Poststempel) oder per E-Mail. Der Erlass bzw. die Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt wie folgt:
Abmeldezeitpunkt: Rücktrittsgebühr:
Bis 45 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Seminar- bzw. Studiengangbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
Ab 7 Kalendertage vor Seminar bzw. Studiengangbeginn: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen
Das IBAW behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zuzüglich zur Rücktrittsgebühr zu verrechnen.
Digitale Lizenzen (z.B. E-Books, Plattformzugänge usw.) werden nach der Zustellung des Zugangscodes nicht zurückerstattet
Sind Teilnehmender und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet der Teilnehmende gegenüber dem IBAW für sämtliche Forderungen solidarisch mit dem Rechnungsempfänger.
Das IBAW kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen) gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmenden bzw. Rechnungsempfängers. Die jeweils aktuellen Bearbeitungsgebühren sind unter www.fairpay.ch. einsehbar.
Der Teilnehmende bzw. Rechnungsempfänger erklärt sich mit der Forderungsabtretung einverstanden.
6. Teilnahmegebühren bei fehlender Studiengangs- / Prüfungszulassung
Eine provisorische Aufnahme von Teilnehmenden, aus Gründen von noch nicht erfüllten Anforderungen für einen Studiengang, ist möglich. Sollten die Anforderungen auch später nicht erfüllt werden, sind die Teilnahmegebühren bis zum Tag des Ausscheidens aus dem Studiengang geschuldet.
Die Bestätigung der Zulassung zu externen Prüfungen (eidg. Fachausweis / eidg. Diplom), ist beim zuständigen Prüfungsanbieter einzuholen und liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Wird ein Studiengang welcher auf eine eidg. Prüfung vorbereitet besucht, ist die Teilnahmegebühr unabhängig der Prüfungszulassung, geschuldet.
7. Teilzahlungen
Teilzahlungen sind auf Anfrage des Teilnehmenden und nach freiem Entscheid des IBAW möglich.
8. Kantonsbeiträge
Anspruch auf Kantonsbeiträge haben Teilnehmende, welche vor Start der Ausbildung während 24 Monaten ununterbrochen denselben kantonalen Wohnsitz nachweisen konnten und im selben Zeitraum finanziell unabhängig waren, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung gewesen zu sein. Weiter muss spätestens zum Studiengangstart ein korrekt ausgefülltes Personalienblatt sowie alle zum Nachweis erforderlichen Wohnsitzbestätigungen zu Handen des IBAW eingereicht werden. Zu spät eingereichte Dokumente können zum Verlust der vom Kanton ausgerichteten Beiträge führen und gehen somit zu Lasten des Teilnehmenden.
Die Höhe der Kantonsbeiträge wird alle 2 Jahre vom Bund neu festgelegt und kann während der Ausbildungsdauer variieren. Dies kann eine nachträgliche (positive wie negative) Änderung der zu entrichtenden Teilnahmegebühren zur Folge haben.
9. Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet.
10. Seminar- bzw. Studiengangbestätigung
Auf Wunsch des Teilnehmenden und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Seminar– bzw. Studienganglektionen, stellt das IBAW innert eines Jahres ab Seminar– bzw. Studiengangabschluss gerne eine Seminar– bzw. Studiengangbestätigung aus oder trägt den Seminar– bzw. Studiengangbesuch im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. Abweichende Regelungen sind ausdrücklich vorbehalten.
11. Haftungsausschluss und Versicherung
Für alle vom IBAW organisierten Seminare bzw. Studiengänge und Veranstaltungen schliesst das IBAW jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen beim IBAW erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sowie unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Dozentenausfall) kann das IBAW nicht haftbar gemacht werden. Teilnehmende sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten des IBAW die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen des IBAW einzuhalten.
Der Besuch der Räumlichkeiten des IBAW (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Das IBAW schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg kann der Teilnehmende keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
Sollten laufende Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen zur eidgenössischen Anerkennung durch das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) nicht erfolgreich oder verzögert abgeschlossen werden, können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Seminaren bzw. Studiengängen des IBAW unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Seminaren bzw. Studiengängen des IBAW und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter migros.ch/de/datenschutz. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.
Das IBAW und die mit ihr verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln dem Teilnehmenden Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmende zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können.
Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um dem Teilnehmenden nur Informationen zu übermitteln, die für ihn voraussichtlich interessant sind. Das gilt vor allem für Seminare bzw. Studiengänge des IBAW, die im Rahmen dieser AGB als personalisierte Leistungen Bestandteil der Seminare bzw. Studiengänge des IBAW sind. Um dem Teilnehmenden ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann das IBAW Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie den Rechten des Teilnehmenden finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.
13. Video- und Audio-Aufnahmen
Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten des IBAW sowie im online Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des IBAW und den Teilnehmenden gemacht werden.
14. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen
Das IBAW behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem IBAW ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Seminaren bzw. Studiengängen ist Zürich, Schweiz.