Finanzierung Studium

Subventionen

Kostenbeteiligung an Weiterbildungen des IBAW

Eine anerkannte Weiterbildung kann kostenintensiv sein. Die gute Nachricht ist: Sie erhalten Unterstützung.

Studierende in Bildungsgängen der höheren Fachschulen (HF) haben Anspruch auf die Finanzierung durch die Kantone im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV).

Absolvierende von Weiterbildungen, die sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung (BP) vorbereiten, haben Anspruch auf die Rückerstattung von 50 Prozent der anrechenbaren Teilnahmegebühr durch den Bund.

Absolvierende von fide-Modulen profitieren unter bestimmten Bedingungen von Subventionsbeiträgen durch die Kantone Freiburg, Luzern und Zug.

Kantonsbeiträge an Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF)

Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?

  • Dipl. Betriebswirtschafter*in HF
  • Dipl. Wirtschaftsinformatiker*in HF
  • Dipl. Techniker/in HF Informatik (ICT-Systemtechnik)

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

Die HFSV-Vereinbarungskantone legen die Höhe der Semesterbeiträge pro studierender Person fest. Diese Beiträge werden aufgrund von Kostenerhebungen bei den Höheren Fachschulen ermittelt.

Was müssen Absolvierende beachten?

Zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons muss vor Studienbeginn ein Personalienblatt ausgefüllt werden. Sie erhalten dieses nach Ihrer Anmeldung vom IBAW zugestellt.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Personalienblatt retournieren Sie uns inklusive Wohnsitzbestätigung, welche bei Studiengangsstart nicht älter als drei Monate sein darf. Anschliessend leiten wir Ihre Unterlagen dem für Sie zuständigen Kanton zur Prüfung weiter. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, profitieren Sie von der reduzierten Teilnahmegebühr. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der kantonalen Beiträge alle zwei Jahre überprüft und durch die EDK neu festgelegt wird. Entsprechend kann sich die Höhe des Kantonsbeitrags während Ihrer Weiterbildung verändern.

Weiterführende Informationen

Bundesbeiträge für Weiterbildungen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?

  • Ausbilder*in mit eidg. Fachausweis
  • Digital Collaboration Specialist mit eidg. Fachausweis
  • Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
  • Führungsfachfrau/Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis
  • HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis
  • ICT System- und Netzwerktechniker*in mit eidg. Fachausweis (neu: Platform Development Specialist mit eidg. Fachausweis)
  • Marketingfachfrau/Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis
  • Verkaufsfachfrau/Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis
  • Wirtschaftsinformatiker*in mit eidg. Fachausweis

Als beitragsberechtigt gelten auch einzelne Module der aufgeführten Fachausweise. Die vollständige Liste aller berechtigten Studiengänge und Module des IBAW finden Sie auf der offiziellen Meldeliste des SBFI.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Teilnahmegebühr, wenn Sie im Anschluss an die Weiterbildung die eidgenössische Prüfung absolvieren. Sie erhalten maximal 9’500 Franken (Berufsprüfung) zurückerstattet.

Beispiel: Clara Zürcher bezahlt für den vorbereitenden Kurs auf die Berufsprüfung CHF 12‘500. Davon sind CHF 12‘000 anrechenbar. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von CHF 6000 (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind).

Was müssen Absolvierende beachten?

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (Details finden Sie auf der Website des SBFI):

  • Sie haben eine vorbereitende Weiterbildung auf eine eidgenössische Prüfung absolviert.
  • Sie haben die Teilnahmegebühr bezahlt.
  • Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert (Prüfungserfolg irrelevant).
  • Sie wohnen in der Schweiz.

Nach Besuch Ihrer Weiterbildung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung des IBAW über die bezahlte Teilnahmegebühr. Das Beitragsgesuch können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen. Der Beginn der Weiterbildung darf nicht länger als sieben Jahre vor Absolvierung der Prüfung zurückliegen.

Weiterführende Informationen

Subventionsbeiträge an fide-Module

Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?

  • Szenariobasierter Unterricht – fide
  • Migration und Interkulturalität – fide
  • Fremd- und Zweitsprachendidaktik – fide

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

  • Kanton Freiburg: Mitarbeiter einer Mitgliedorganisation der COLMAMIF wenden sich für Förderbeiträge an die COLAMIF.
  • Der Kanton Luzern subventioniert die fide-Module bei anspruchsberechtigten Personen mit CHF 300.*
  • Der Kanton Zug subventioniert die fide-Module bei anspruchsberechtigten Personen mit CHF 375.*

* bei Angeboten, die online oder im entsprechenden Kanton durchgeführt werden. Gültig im Jahr 2023. Änderungen vorbehalten.

Was müssen Absolvierende beachten?

  • Es gelten unterschiedliche kantonale Regelungen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf durch unser Bildungsberater*innen.