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Subventionen

Kostenbeteiligung an Weiterbildungen des IBAW

Eine anerkannte Weiterbildung kann kostenintensiv sein. Die gute Nachricht ist: Sie erhalten Unterstützung.

Bundesbeiträge für Weiterbildungen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?

  • Ausbilder*in mit eidg. Fachausweis
  • Digital Collaboration Specialist mit eidg. Fachausweis
  • Führungsfachfrau/Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis
  • ICT System- und Netzwerktechniker*in mit eidg. Fachausweis (neu: Platform Development Specialist mit eidg. Fachausweis)
  • Marketingfachfrau/Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis
  • Verkaufsfachfrau/Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis
  • Wirtschaftsinformatiker*in mit eidg. Fachausweis
  • Handelsschule mit Diplom / ECDL Base

Als beitragsberechtigt gelten auch einzelne Module der aufgeführten Fachausweise. Die vollständige Liste aller berechtigten Studiengänge und Module des IBAW finden Sie auf der offiziellen Meldeliste des SBFI.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Teilnahmegebühr, wenn Sie im Anschluss an die Weiterbildung die eidgenössische Prüfung absolvieren. Sie erhalten maximal 9’500 Franken (Berufsprüfung) zurückerstattet.

Beispiel: Clara Zürcher bezahlt für den vorbereitenden Kurs auf die Berufsprüfung CHF 12‘500. Davon sind CHF 12‘000 anrechenbar. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von CHF 6000 (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind).

Was müssen Absolvierende beachten?

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (Details finden Sie auf der Website des SBFI):

  • Sie haben eine vorbereitende Weiterbildung auf eine eidgenössische Prüfung absolviert.
  • Sie haben die Teilnahmegebühr bezahlt.
  • Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert (Prüfungserfolg irrelevant).
  • Sie wohnen in der Schweiz.

Nach Besuch Ihrer Weiterbildung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung des IBAW über die bezahlte Teilnahmegebühr. Das Beitragsgesuch können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen. Der Beginn der Weiterbildung darf nicht länger als sieben Jahre vor Absolvierung der Prüfung zurückliegen.

Weiterführende Informationen

Subventionsbeiträge an fide-Module

Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?

  • Szenariobasierter Unterricht – fide
  • Migration und Interkulturalität – fide
  • Fremd- und Zweitsprachendidaktik – fide

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

  • Kanton Freiburg: Mitarbeitende einer Mitgliedorganisation der COLMAMIF wenden sich für Förderbeiträge an die COLAMIF.

Was müssen Absolvierende beachten?

  • Es gelten unterschiedliche kantonale Regelungen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf durch unsere Bildungsberater*innen.
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