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IBAW
Schweiz

Wie finanziere ich mir meine Weiterbildung?

Von IBAW | 09.09.2019
Eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren ist stets auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Denn sich aus- oder weiterzubilden kostet Geld. Glücklicherweise gibt es diverse Finanzierungsmöglichkeiten, die in dieser Situation unterstützen. Erfahren Sie, wie Sie sich Ihre Weiterbildung richtig finanzieren.

Universitäten, Hochschulen, höhere Fachschulen und kantonale Weiterbildungsinstitutionen sind zwar staatlich subventioniert, doch muss sich der Studierende an den Kosten der Weiterbildung beteiligen. Alle Informationen rund um die beiden Möglichkeiten Bundes- und Kantonsbeitrag werden in folgendem Video einfach erklärt:

Bundesbeitrag (bei Fachausweis oder eidg. Diplom)

Diese Finanzierungsmöglichkeit sieht ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell vor. Alle Teilnehmenden eines Studienganges, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, haben Anspruch auf die Rückerstattung von maximal 50% der Ausbildungskosten direkt vom Bund. Damit erhöht sich die öffentliche Unterstützung bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Die Beiträge sind einheitlich, so dass es keine Rolle spielt, in welchem Schweizer Kanton der Studierende wohnhaft ist.

Die Bundesbeiträge für angefallene Kosten können vom Studierenden über ein Onlineportal erfasst werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Maximale Bundesbeiträge

  • CHF  9‘500.- für eidgenössische Berufsprüfungen
  • CHF 10‘500.- für höhere Fachprüfungen

Bundesbeiträge beantragen können Absolvierende von Studiengängen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine eidgenössische Prüfung ablegen.

Die drei Voraussetzungen hierfür sind:

  • Der Studiengang ist auf der Verzeichnisliste (Meldeliste) aufgeführt.
  • Der Studiengang hat nach dem 1. Januar 2017 begonnen.
  • Der Studiengang wurde nicht bereits über die Interkantonale Fachschulvereinbarung FSV (Kantonsbeiträge) subventioniert.
  • Das Beitragsgesuch wird im Normalfall nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung gestellt. Der Beitrag ist unabhängig vom Prüfungserfolg. Das bedeutet, dass Absolvierende die Beiträge für die entstandenen Ausbildungskosten nach ihren erfolgten Zahlungen erhalten.

Alle weiteren Informationen gibt es hier.

Kantonsbeitrag (Höhere Fachschule)

Je nach Studiengang, der auf eine Höhere Fachschule vorbereitet, gilt ein anderer Kantonsbeitrag. Dieser Beitrag wird direkt ausbezahlt, wenn der Studierende in den letzten 24 Monaten vor Start der Aus- oder Weiterbildung denselben Wohnsitz hatte. Kantonsbeiträge werden alle zwei Jahre vom Bund neu festgelegt und können somit während der Ausbildungszeit variieren.

Private Finanzierungsquellen

Es gibt zudem mehrere private Stiftungen und Fonds, die mithilfe von Stipendien oder Darlehen die Ausbildungskosten mittragen. Bei den kantonalen Berufs- und Studienberatungsstellen können detaillierte Informationen und Adressen beantragt werden.

Autor
Angela Meier
Angela Meier