Universitäten, Hochschulen, höhere Fachschulen und kantonale Weiterbildungsinstitutionen sind zwar staatlich subventioniert, doch muss sich der Studierende an den Kosten der Weiterbildung beteiligen. Alle Informationen rund um die beiden Möglichkeiten Bundes- und Kantonsbeitrag werden in folgendem Video einfach erklärt:
Diese Finanzierungsmöglichkeit sieht ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell vor. Alle Teilnehmenden eines Studienganges, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, haben Anspruch auf die Rückerstattung von maximal 50% der Ausbildungskosten direkt vom Bund. Damit erhöht sich die öffentliche Unterstützung bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Die Beiträge sind einheitlich, so dass es keine Rolle spielt, in welchem Schweizer Kanton der Studierende wohnhaft ist.
Die Bundesbeiträge für angefallene Kosten können vom Studierenden über ein Onlineportal erfasst werden, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Maximale Bundesbeiträge
Bundesbeiträge beantragen können Absolvierende von Studiengängen mit Wohnsitz in der Schweiz, die eine eidgenössische Prüfung ablegen.
Die drei Voraussetzungen hierfür sind:
Alle weiteren Informationen gibt es hier.
Je nach Studiengang, der auf eine Höhere Fachschule vorbereitet, gilt ein anderer Kantonsbeitrag. Dieser Beitrag wird direkt ausbezahlt, wenn der Studierende in den letzten 24 Monaten vor Start der Aus- oder Weiterbildung denselben Wohnsitz hatte. Kantonsbeiträge werden alle zwei Jahre vom Bund neu festgelegt und können somit während der Ausbildungszeit variieren.
Es gibt zudem mehrere private Stiftungen und Fonds, die mithilfe von Stipendien oder Darlehen die Ausbildungskosten mittragen. Bei den kantonalen Berufs- und Studienberatungsstellen können detaillierte Informationen und Adressen beantragt werden.